Die 11. AHV-Revision (Neuauflage) kommt in der Herbstsession im Nationalrat in die Schlussphase. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF hat an dem zu Beginn der Beratungen angesetzten ständerätlichen Hearing teilgenommen und anschliessend die Beratungen dieser Vorlage intensiv verfolgt. Zusammen mit dem Frauenbündnis AHV (Zusammenschluss von Frauenorganisationen, Gewerkschaften und Frauengruppen der Parteien) hat sie sich immer wieder gegen eine Rentenaltererhöhung ohne nachhaltige Kompensation ausgesprochen.
Aus Sicht der EKF ist eine weitere Erhöhung des Rentenalters der Frauen aus Gleichstellungsgründen keineswegs zwingend. So gibt es beispielsweise gemäss den vorliegenden Statistiken nach wie vor eine starke Lohndiskriminierung von rund 20%. Unhaltbar ist die Erhöhung des Frauenrentenalters insbesondere dann, wenn auf eine sozial ausgestaltete Flexibilisierungslösung für Frauen und Männer verzichtet werden soll. Eine solche ist anlässlich der 10. AHV-Revision im Hinblick auf die 11. AHV-Revision vom Parlament versprochen worden. Das vom Ständerat bereits in der Sommersession beschlossene Modell beantragt nun auch die nationalrätliche Kommissionsmehrheit dem Nationalrat zur Annahme. Das auf 10 Jahre befristete Modell ist aus Sicht der EKF keine dauerhaft angelegte Lösung. Die Kürzungssätze ab dem 2. Vorbezugsjahr sind zu hoch angesetzt.
Mit den vom Ständerat in der Sommersession in diesem Modell beschlossenen 400 Mio. kann zudem keine wirklich sozial ausgestaltete Flexibilisierung erreicht werden. Die EKF ist der Meinung, dass mindestens der Betrag, den die AHV mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen einspart (ca. 800 Mio.), für die Flexibilisierung eingesetzt werden müsste, wobei – wie ursprünglich im Vorschlag von Bundesrat Didier Burkhalter vorgesehen – auf eine Befristung verzichtet werden müsste.