1. März 2011

Einschränkung und Regelung von Telefonwerbung bei der Grundversicherung

Das Konsumentenforum kf ist hocherfreut über den unter den Krankenkassen beschlossenen Verhaltenskodex, per 1. Juni 2011 auf die Anwerbung von Grundversicherten per Telefon weitgehend zu verzichten. Beratung am Telefon bleibe nur zulässig, wenn die Konsumenten dies ausdrücklich wünschen und damit einverstanden sind. So sollen pro Jahr 60 bis 100 Millionen Franken gespart werden.

Nun tut sich doch etwas im Gesundheitswesen.

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96% der Krankenkassen haben unter der Federführung des Krankenkassenverbandes santésuisse den Ehrenkodex unterschrieben,zukünftig Telefonmarketing stark einzuschränken. Das Konsumentenforum kf begrüsst diese Absicht ausdrücklich. Denn, belästigende und aggressive Werbung am Telefon finden sich gemäss dem jährlich erhobenen kf-Pulsmesser neben den steigenden Krankenkassenprämien stets ganz oben auf der Sorgenliste der Konsumenten. Die Unzufriedenheit und Klagen über Makler, welche potentielle Kunden per Telefon abzuwerben versuchen, sind dem kf seit
jeher bekannt.

Dass damit und mit der Begrenzung der Maklergebühr auf höchstens 50 Franken pro Versicherungsabschluss 60-100 Millionen Franken gespart werden können, ist erfreulich. Ärgerlich ist, dass bisher die Kosten für Telemarketing und Maklergebühren offenbar den bisherigen treuen Kunden belastet wurden. Dies lässt die Frage aufkommen, ob und wie viel weitere versteckte Beträge dem Konsumenten weiter verrechnet werden, welche mit der eigentlichen Leistungserbringung nichts zu tun haben.

Dr. Muriel Uebelhart, Geschäftsführerin Konsumentenforum kf,