14. März 2011

Blutzucker-Test-Material: Die halbe oder die ganze Wahrheit?

Die Fa. Bayer schreibt :
Wir bekommen immer wieder Berichte, Anwender von Blutzucker-Messgeräten müssten beim Bezug von Teststreifen in den Apotheken oder in Arztpraxen Zuzahlungen leisten. Sie sehen dies unglücklicherweise erst, wenn Sie die Abrechnung der Krankenkasse erhalten. Teilweise wird das von den betreffenden Abgabestellen mit einem Bundesratsbeschluss begründet oder damit, Bayer oder die Firmen allgemein hätten so hohe Preise oder sie hätten die Preise nicht gesenkt. Diese Informationen sind nur zum Teil richtig oder ganz falsch. Die Firmen haben die Preise gesenkt. Vor allem aber fehlt die Begründung, die für Ihr weiteres Verhalten als Konsument wichtig ist: Es geht den Abgabe-Stellen um die Marge. Das ist der Grund für die Zuzahlung, die Sie leisten müssen.

Die Stellungnahme von Bayer Diabetes Care

Wir betrachten uns als Ihr Partner im Bemühen, Ihren Zucker gut einzustellen, und geben uns grosse Mühe, Sie gut zu bedienen. Dazu gehören auch die Preise an den Zwischenhandel, die wir noch vor Weihnachten markant gesenkt haben. Nicht alle Apotheken und Ärzte machen den gleichen Schritt und geben die Senkung der Preise an Sie weiter. Dabei geht es um die Marge. Die Abgabestellen finden den Verdienst, der ihnen bleibt, zu klein und verlangen weiterhin die alten oder gar noch höhere Preise. Das ist ihr Recht. Wir als Hersteller haben dazu nichts zu sagen. Die oft gehörte Aussage "Bayer hat die Preise nicht gesenkt", ist falsch. Wir haben gesenkt.

Abgabestellen sollten vor dem Bezug der Streifen oder des Gerätes klarstellen, welche Preise sie verlangen werden und warum. Erkundigen Sie sich, wenn Sie nicht spontan informiert werden. Es ist unfair, Sie im Unklaren zu lassen, bis Sie eine Nachbelastung von der Krankenkasse bekommen oder zum Wechsel des Gerätes zu motivieren, das wenn Ihnen das nichts bringt, sondern einzig und allein den Grund hat, dass die Apotheke dort eine höhere Marge aushandeln konnte.

Das ist ganze Wahrheit:

Blutzucker-Tests und Lanzetten: Verkaufspreise werden durch die Abgabe-Stelle festgesetzt!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte in der MiGeL-Liste aufgeführt sind, welche vom Eidgenössischen Departement des Inneren beschlossen und aktualisiert wird. Die MiGeL-Liste setzt die Höchstvergütungspreise gemäss Krankenversicherungs-Gesetz fest, d.h. den Betrag, welcher eine Krankenkasse höchstens für ein Medizinalprodukt vergüten muss. Die neuen Höchstvergütungssätze ab dem 1. Januar 2011 betragen Fr. 81.00 für 100 Tests und Fr. 25.00 für 200 Lanzetten.

In der Schweiz setzt die Abgabestelle, der Arzt oder Apotheker, den Verkaufspreis fest. Bayer darf keine Verkaufspreise festlegen, empfehlen oder solche vorschreiben. Es kann deshalb vorkommen, dass ein Arzt oder Apotheker einen anderen Preis verlangt, als gemäss MiGeL-Liste von der Krankenkasse rückvergütet wird. Ist der Verkaufspreis höher als der MiGeL-Höchstvergütungssatz wird Ihnen die Krankenkasse die Differenz in Rechnung stellen. Wichtig ist, dass Sie sich vor dem Bezug informieren, welcher Preis Ihnen in Rechnung gestellt wird.

IM: Als Betroffener möchte ich noch ergänzen, dass bei der Fa. Bayer der Austausch eines Blutzuckermessgerätes gratis ist. Sie schicken lediglich ihr altes ein und bekommen ohne Bezahlung ein neues, aktuelleres Gerät. Von bekannten höre ich immer wieder, dass dies bei anderen Firmen nur gegen Bezhalung von rund FR 80.- passiert. Die Abrechnungen werden ohne Wissen des Patienten belastet, obwohl dieser in der Meinung gelassen wird, der Austausch sei gratis. Es it auch unabhängig wo sie ihre Testreifen kaufen. Der Ausstausch eines Gerätes verpflichtet sie nicht, bei ihrem Arzt Teststreifen zu beziehen. Selbst habe ich deshalb meinen Diabetesarzt gewechselt. Erkundigen sie sich auch bitte, ob beim neuen Gerät eventuell noch vorhandene Streigen der Vorserie verwendet werden dürfen.

Die ist ein nichtbezahlter, werbefreier, unabhängiger Beitrag im Dienste unserer Leser.