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21. Juni 2011

Einfluss von Fallpauschalen auf Aufenthaltsdauer und Rehospitalisierungen in der Schweiz

Fallpauschalen führten nicht zu vorzeitigen Entlassungen oder vermehrten Rehospitalisierungen

Eine neue Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) kommt zum Schluss, dass die bisher in den Schweizer Spitälern bereits eingeführten Fallpauschalen nicht zu Qualitätseinbussen geführt haben: Zu frühe Entlassungen der Patienten oder eine Zunahme von Rehospitalisierungen wegen ungenügender Versorgung konnten nicht festgestellt werden. Diese Resultate sind in Hinblick auf das kommende Jahr von Bedeutung, denn anfangs 2012 werden schweizweit Fallpauschalen eingeführt werden. Download Medienmitteilung (pdf, 90 KB)

Schweizerisches Gesundheitsobservatorium
Bundesamt für Statistik

23. Mai 2011

Computerspiel hilft Schlaganfall-Patienten


Richtig eingesetzte Games können laut amerikanischen Forschern die Folgen eines Schlaganfalls lindern.

Die Ergebnisse des Spiele-Trainings waren deutlich. «Die Patienten verbesserten ihre klinischen Bewegungswerte in diesen acht Tagen im Schnitt um 20 bis 22 Prozent», sagte Merians. Die Bewegungsanalyse anhand des Datenhandschuhs zeigte, dass die Kontrolle sowohl der Grob- als auch der Feinmotorik bis hin zu den einzelnen Fingern gesteigert wurde.

Lesen sie den ganzen Artikel : Tagesanzeiger.ch

2. Mai 2011

Depressionen

Sehr viele Menschen leiden an Depressionen – etwa 25% der erwachsenen Bevölkerung in der Schweiz sind mit einem Risiko für die Entwicklung von Depressionen.  Also ist es gut möglich, dass du jemanden kennst, der von dieser psychischen Erkrankung betroffen ist.


by ch.mediaplanet

Zum Thema: http://www.leanonme.net/ch-de/ueber-depression

23. April 2011

Adipositas - Mediaplanet WebTV

Der folgende Kurzfilm informiert Betroffene und Angehörige über die gesundheitlichen Risiken und Therapiemöglichkeiten von krankhaften Übergewicht (Yildiz Asan).


Quelle bzw. Verlinkung : Mediaplanet Mediaplanet WebTV

1. April 2011

Kopfschmerzen - Mediaplanet WebTV

Wodurch entstehen Kopfschmerzen? Ein Beitrag von Mediaplanet


Quelle bzw. Verlinkung : Mediaplanet Mediaplanet WebTV

31. März 2011

IV vergütet Hörgeräte-Versorgung künftig pauschal

Die Invalidenversicherung wird die Versorgung mit Hörgeräten neu mit Pauschalbeiträgen an die Hörbehinderten vergüten. Der heute geltende Tarifvertrag mit den Akustikerverbänden wird gekündigt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen arbeitet zurzeit die Detailmodalitäten des neuen Systems aus, dessen Eckwerte heute den Vertretungen der Branche und der Hörbehinderten mitgeteilt wurden. Das Pauschalsystem übergibt den Versicherten deutlich mehr Selbstverantwortung und Entscheidungsfreiheit, es bringt Wettbewerb in die Hörgeräte-Versorgung, tiefere Preise und den Sozialversicherungen weitere Einsparungen.

Das neue Pauschalsystem ist für die Hörbehinderten vorteilhaft. Sie erhalten das Geld von der Versicherung direkt ausbezahlt und können damit ihre Hörgeräteversorgung frei wählen: Sie können ihr Hörgerät sogar im Ausland kaufen, wenn sie das wollen. Sie können Preis und Leistung abwägen und so auf die Qualität der Versorgung und auf die zu tragenden Kosten direkt Einfluss nehmen. Das stärkt den Wettbewerb und bringt die Preise zum Sinken.

Die Invaliden- und die Alters- und Hinterlassenenversicherung können mit dem geplanten Pauschalsystem Einsparungen von bis zu 30 Millionen Franken erreichen. Die Gesamtausgaben von IV und AHV für Hörgeräte belaufen sich auf ca. 100 Millionen Franken jährlich.

840 Franken Pauschale für ein Hörgerät

Die Höhe der neuen Pauschale für die Versorgung mit einem Hörgerät wird unter Berücksichtigung der Vergütungshöhe in EU-Vergleichsländern, insbesondere in Deutschland, ermittelt. Die Details werden derzeit vom Bundesamt für Sozialversicherungen erarbeitet. Zurzeit wird von einem Wert ausgegangen, der 50 Prozent über der Vergütung in Deutschland liegt. Der Zuschlag berücksichtigt die höheren Arbeitskosten in der Schweiz und gewährleistet ein qualitativ hochstehendes Versorgungsniveau.

Auf dieser Basis berechnet, ergibt sich eine Pauschale von 840 Franken für ein Hörgerät und von 1650 Franken für zwei Hörgeräte. Hinzu kommen bei Bedarf jährliche Pauschalen für Ersatzbatterien und für Reparaturen. Die Hersteller und die Akustiker-Branche sind in der Lage, zu diesen Preisen eine breite Palette qualitativ hochstehender Geräte und einwandfreien Service anzubieten.

Auch die AHV wird das neue Vergütungssystem anwenden. Findet die Erstversorgung im AHV-Alter statt, so beträgt der Beitrag der AHV wie bisher 75% der IV-Leistung und wie bisher nur für eine einseitige Versorgung.

Spezielle Regelungen für Kinder und für Härtefälle

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird keine Pauschale, sondern ein Höchstvergütungsbetrag in der Höhe der heutigen Fallkosten festgelegt. Heute ist das nur für bestimmte Gruppen von Kindern und Jugendlichen der Fall. Zudem wird eine Härtefallregelung getroffen für den kleinen Anteil an Hörbehinderten, die mit dem Pauschalbeitrag nicht zweckmässig mit einem Hörgerät versorgt werden können. Die Prüfung dieses Anspruchs erfolgt aufgrund von klar definierten Kriterien.

Das neue Pauschalsystem tritt voraussichtlich auf den 1. Juli 2011 in Kraft.

Bundesamt für Sozialversicherungen
Internet: http://www.bsv.admin.ch/

18. März 2011

Was genau ist Alzheimer ?

Was ist eigentlich Alzheimer genau? Wie erkennt man Alzheimer? Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es? Wie steht es mit der Pflege und den Pflegekosten? Darüber erhalten sie in diesem Video prof. Auskunft:



Mediaplanet

16. März 2011

Laser oder Linse

Augenkorrekturen bringen Licht ins Dunkel

Auch wer an Fehlsichtigkeit leidet, kann mit scharfem Blick durchs Leben gehen. Dank Kontaktlinsen ist ein Leben ohne Brille und nach einer Lasik-Laseroperation sogar Sehen ohne Hilfsmittel möglich.


Laservista - Web TV

14. März 2011

Blutzucker-Test-Material: Die halbe oder die ganze Wahrheit?

Die Fa. Bayer schreibt :
Wir bekommen immer wieder Berichte, Anwender von Blutzucker-Messgeräten müssten beim Bezug von Teststreifen in den Apotheken oder in Arztpraxen Zuzahlungen leisten. Sie sehen dies unglücklicherweise erst, wenn Sie die Abrechnung der Krankenkasse erhalten. Teilweise wird das von den betreffenden Abgabestellen mit einem Bundesratsbeschluss begründet oder damit, Bayer oder die Firmen allgemein hätten so hohe Preise oder sie hätten die Preise nicht gesenkt. Diese Informationen sind nur zum Teil richtig oder ganz falsch. Die Firmen haben die Preise gesenkt. Vor allem aber fehlt die Begründung, die für Ihr weiteres Verhalten als Konsument wichtig ist: Es geht den Abgabe-Stellen um die Marge. Das ist der Grund für die Zuzahlung, die Sie leisten müssen.

Die Stellungnahme von Bayer Diabetes Care

Wir betrachten uns als Ihr Partner im Bemühen, Ihren Zucker gut einzustellen, und geben uns grosse Mühe, Sie gut zu bedienen. Dazu gehören auch die Preise an den Zwischenhandel, die wir noch vor Weihnachten markant gesenkt haben. Nicht alle Apotheken und Ärzte machen den gleichen Schritt und geben die Senkung der Preise an Sie weiter. Dabei geht es um die Marge. Die Abgabestellen finden den Verdienst, der ihnen bleibt, zu klein und verlangen weiterhin die alten oder gar noch höhere Preise. Das ist ihr Recht. Wir als Hersteller haben dazu nichts zu sagen. Die oft gehörte Aussage "Bayer hat die Preise nicht gesenkt", ist falsch. Wir haben gesenkt.

Abgabestellen sollten vor dem Bezug der Streifen oder des Gerätes klarstellen, welche Preise sie verlangen werden und warum. Erkundigen Sie sich, wenn Sie nicht spontan informiert werden. Es ist unfair, Sie im Unklaren zu lassen, bis Sie eine Nachbelastung von der Krankenkasse bekommen oder zum Wechsel des Gerätes zu motivieren, das wenn Ihnen das nichts bringt, sondern einzig und allein den Grund hat, dass die Apotheke dort eine höhere Marge aushandeln konnte.

Das ist ganze Wahrheit:

Blutzucker-Tests und Lanzetten: Verkaufspreise werden durch die Abgabe-Stelle festgesetzt!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte in der MiGeL-Liste aufgeführt sind, welche vom Eidgenössischen Departement des Inneren beschlossen und aktualisiert wird. Die MiGeL-Liste setzt die Höchstvergütungspreise gemäss Krankenversicherungs-Gesetz fest, d.h. den Betrag, welcher eine Krankenkasse höchstens für ein Medizinalprodukt vergüten muss. Die neuen Höchstvergütungssätze ab dem 1. Januar 2011 betragen Fr. 81.00 für 100 Tests und Fr. 25.00 für 200 Lanzetten.

In der Schweiz setzt die Abgabestelle, der Arzt oder Apotheker, den Verkaufspreis fest. Bayer darf keine Verkaufspreise festlegen, empfehlen oder solche vorschreiben. Es kann deshalb vorkommen, dass ein Arzt oder Apotheker einen anderen Preis verlangt, als gemäss MiGeL-Liste von der Krankenkasse rückvergütet wird. Ist der Verkaufspreis höher als der MiGeL-Höchstvergütungssatz wird Ihnen die Krankenkasse die Differenz in Rechnung stellen. Wichtig ist, dass Sie sich vor dem Bezug informieren, welcher Preis Ihnen in Rechnung gestellt wird.

IM: Als Betroffener möchte ich noch ergänzen, dass bei der Fa. Bayer der Austausch eines Blutzuckermessgerätes gratis ist. Sie schicken lediglich ihr altes ein und bekommen ohne Bezahlung ein neues, aktuelleres Gerät. Von bekannten höre ich immer wieder, dass dies bei anderen Firmen nur gegen Bezhalung von rund FR 80.- passiert. Die Abrechnungen werden ohne Wissen des Patienten belastet, obwohl dieser in der Meinung gelassen wird, der Austausch sei gratis. Es it auch unabhängig wo sie ihre Testreifen kaufen. Der Ausstausch eines Gerätes verpflichtet sie nicht, bei ihrem Arzt Teststreifen zu beziehen. Selbst habe ich deshalb meinen Diabetesarzt gewechselt. Erkundigen sie sich auch bitte, ob beim neuen Gerät eventuell noch vorhandene Streigen der Vorserie verwendet werden dürfen.

Die ist ein nichtbezahlter, werbefreier, unabhängiger Beitrag im Dienste unserer Leser.